Der Ausrüstungsverleih ist zur Zeit wegen der Corona-Maßnahmen nur eingeschränkt möglich. Es werden bis auf weiteres nur Pressluftflaschen und
Blei ausgegeben. Eine Ausgabe der Ausrüstung gibt es ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung, immer nur für eine Person, nur freitags 18:00-20:00 und unter Einhaltung
der gesetzlichen Regelungen wie der Maskenpflicht, Abstandsregelung, Desinfektion usw.
Mitglieder haben bei uns im Tauchclub die Möglichkeit, sich Ausrüstungsgegenstände kostenlos auszuleihen.
Ausrüstungsausgabe und Rücknahme ist immer bei den Clubabenden oder nach Vereinbarung möglich.
- Während der Sommerzeit grundsätzlich immer freitags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr.
- Während der Winterzeit nach telefonischer Vereinbarung.
Ausrüstung die ausgeliehen werden kann:
- Neoprenanzug (Nass, halbtrocken, Eisweste)
- Handschuhe, Füßlinge, Kopfhaube
- Maske, Schnorchel, Flossen
- Jacket
- Atemregler
- Pressluftflasche
- Blei
Allgemeine Ausleihbestimmungen
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Grundsätzlich darf die Ausrüstung eine Woche lang ausgeliehen werden. Wird sie am Freitag beim Clubabend abgeholt, kann diese am folgenden Freitag beim Clubabend wieder zurückgebracht
werden. Ausnahmen für eine längere Ausleihdauer, z.B. für einen Urlaub, können schriftlich mit dem Zeugwart vereinbart werden.
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Die Ausrüstungen werden ständig von unseren Zeugwarten gewartet und kontrolliert. Dem entsprechend wird unsere Ausrüstung in einem funktionstüchtigen und sauberen Zustand verliehen.
Werden Ausrüstungsgegenstände ausgeliehen, muss der ordnungsgemäße Zustand kontrolliert werden und dafür auch unterschrieben werden. Beschädigungen und Verunreinigungen sind sofort vor
Ort zu melden. Die Rückgabe erfolgt dann auch wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand der Ausrüstung.
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Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen oder bei Verlust der Ausrüstungsgegenstände haftet die Person, welche sich die Ausrüstung ausgeliehen hat.
In solch einem Fall ist ein Kostenersatz für die nötige Reparatur bzw. einer Wiederanschaffung zu tragen. Für Verunreinigungen ist ebenfalls ein angemessener Kostenersatz zu entrichten.
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Druckluftflaschen müssen bei der Rückgabe einen Restdruck von mindestens 30 bar aufweisen. Ist weniger Restdruck in der Flasche, muss diese einer Kontrolle beim TÜV zugeführt werden,
wofür auch ein entsprechender Kostenersatz zu entrichten ist.
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Ausrüstungsgegenstände dürfen ausnahmslos nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Pro Person wird max. eine komplette Ausrüstung ausgegeben und max. zwei Druckluftflaschen. Zwei
weitere Druckluftflaschen können für eine weitere Person entliehen werden, dafür muss aber auf der Ausgabeliste für Druckluftflaschen unterschrieben werden.
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Ausrüstungsgegenstände werden eigenverantwortlich nur für die jeweilige Bestimmung benutzt und unter Beachtung des Ausbildungsstandes der Person, welche die Ausrüstung ausleiht.
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Der Club übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Schäden, welche durch die Nutzung der Ausrüstung entstehen könnten.
Details zu den Bestimmungen bekommst du bei unseren Zeugwarten im Club.
Unsere Zeugwarte findest du hier.